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Stöcken 17 im Dialog


Die Website dient in erster Linie der projektbegleitenden Information aller Interessierten, insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Zudem bietet sie aber auch verschiedene Möglichkeiten, mit uns in den Dialog zu gehen. Wir freuen uns beispielsweise über Ihre Fragen und Anregungen per Mail. Nutzen Sie dazu bitte die Eingabemaske auf dieser Seite. Wir werden Ihre Sachfragen so schnell und genau wie möglich beantworten. Ihre Fragen und unsere Antworten finden Sie dann anonymisiert auf dieser Seite. Erste Fragen und Antworten haben wir hier bereits für Sie gesammelt.

Darüber hinaus haben Sie natürlich auch jederzeit die Möglichkeit uns anzurufen oder Sie besuchen uns in unserem Projektbüro Stöcken 17, um Ihr Anliegen mit uns zu besprechen. Zudem bieten wir Ihnen auch mit unserem Newsletter "Stöcken 17 aktuell" auch immer wieder neue Informationen zum Projektverlauf. Für welches Medium Sie sich auch immer entscheiden - wir freuen uns auf Sie! Möglichkeiten zur unmittelbaren Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Projektverlauf werden zu entsprechenden Zeitpunkten bekannt gegeben.

 

 

Stöcken 17: Das Gebiet

Warum lässt sich ein so schönes Gelände mit den alten Gebäuden nicht als Wohnpark herrichten?

Zweifelsohne braucht Solingen immer auch gute Wohnprojekte. Im Gegensatz zu den Gewerbeflächen, ist allerdings das Angebot an verfügbaren und planungsrechtlich gesicherten Wohnbauflächen in Solingen sehr groß. Wenn es also Flächen zur gewerblichen Nutzung gibt und diese zudem noch natur- und umweltschonend auf ehemaligen gewerblich genutzten Flächen reaktiviert werden können, so haben diese Priorität. Dieser Prioritätensetzung folgen auch die Räte des Bergischen Städtedreiecks, mit ihrem Beschluss, dass die Fläche Stöcken 17 Bestandteil des Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes Bergisches Städtedreieck ist. Wenn diese Gewerbefläche entwickelt ist, wird auch sie ihren positiven Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Klingenstadt bringen und den Standort auch wieder mit Leben füllen.

Was ist mit "Stöcken 17" gemeint?

"Stöcken 17" ist die tatsächliche Adresse des ehemaligen Rasspe-Geländes und gleichzeitig der Projektname für die Reaktivierung des ehemaligen Industrieareals. Unter dem Namen „Stöcken 17“ wird das Gelände auch künftig vermarktet. 

Wie groß ist die Fläche, die reaktiviert werden wird?

Reaktiviert, also wieder nutzbar gemacht, werden rund 66.000 qm. Den zu entwickelnden Bereich haben wir auf dieser Karte dargestellt.

Ist die Industriebrache nicht viel größer?

Ja, das trifft zu. Teile der herrenlosen Grundstücke – rund 20.000 qm – liegen jedoch in Landschaftsschutzgebieten oder sind wegen ihrer Lage nicht separat nutzbar.

Was passiert mit der auf dem Gelände vorhandenen Firma?

Auf dem Gelände befindet sich in ihrer eigener Immobilie die Firma ISG Industriemesser GmbH. Das Unternehmen wird aktiv in die Projektentwicklung mit eingebunden. 

Das Gelände "Stöcken 17" galt als „herrenlos“. Was heißt das?

Die Eigentümerin des Grundstücks ist insolvent geworden. Die Grundstücke wurden aus der Insolvenzmasse freigegeben, weil diese keine Mittel beispielsweise für Grundabgaben, Versicherungen, etc. mehr auswies. Die insolvente Besitzgesellschaft hat daraufhin das Eigentum durch Grundbucherklärung aufgegeben, die Grundstücke wurden „herrenlos“ (Deriliktion § 928 BGB). Dieses „herrenlose“ Grundstück ging zunächst in die Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen über. Anschließend stimmte das Land NRW nach einem entsprechendem Verfahren dem Eigentumsübergang an die Wirtschaftsförderung Solingen GmbH & Co KG zu.

Ist das Gebiet von "Stöcken 17" auch regional eine wichtige Gewerbefläche?

Ja. Die Räte des Bergischen Städtedreiecks haben beschlossen, dass diese doch sehr große Fläche Bestandteil des „Regionalen Gewerbeflächenkonzeptes Bergisches Städtedreieck“ ist. Zudem hat der Rat der Stadt Solingen diese Fläche auch im „Kommunalen Gewerbeflächenkonzept“ aufgenommen. Vergleichen Sie hierzu auch folgende Dokumente.

Welche Gebäude werden konkret abgerissen? Was passiert mit dem denkmalwürdigen Verwaltungsgebäude an der Hauptverkehrsstraße Stöcken?

Nach unserem heutigen Kenntnisstand wird von allen Gebäuden das denkmalschutzwürdige Verwaltungsgebäude an der Hauptstraße Stöcken erhalten bleiben. Alle weiteren Gebäude befinden sich auf der Basis unseres Grobkonzeptes zurzeit auf der Liste der abrisswürdigen Gebäude. 

Warum können die Gebäude denn nicht erhalten bleiben?

Es ist grundsätzlich wünschenswert und in Einzelfällen auch möglich, bestehende Gebäude zu erhalten. Im Rahmen der genaueren Untersuchungen wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob es eine Basis gibt, Gebäude standsicher und zeitgemäßen baulichen Anforderungen entsprechend wieder zur gewerblichen Nutzung herzurichten. Darüber hinaus soll eine Schadstoffuntersuchung klären, ob die Gebäude aufgrund vorhandener Altlasten überhaupt gehalten werden können. Insgesamt bleibt aber mit den prominenten vorderen Gebäuden der industriehistorische Charakter der Gesamtareals für alle sichtbar im Eingangsbereich erhalten.

In der Zeitung habe ich im Januar von dem Brandschaden gelesen. Wird das denkmalgeschützte Gebäude abgerissen?

Nein, das denkmalgeschützte Gebäude bleibt erhalten. Betroffen ist vor allem der Dachstuhl. Das Dach wird wieder geschlossen.

Planung/Zeitplan/Projektmanagement

Welche Arbeitsschritte sind notwendig, damit dieses Grundstück wieder genutzt werden kann?

Im Laufe der Wiederherrichtung des Geländes ergeben sich vier wesentliche Projektschritte.

  • Während der Abrissmaßnahmen wird es, im Rahmen der gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten, zu vermehrten Aktivitäten mit Baufahrzeugen kommen. Dazu gehören Lärmentwicklungen und ein erhöhtes Aufkommen von An- und Abfahrten von Lastwagen für die Entsorgung. Bei dem Abbruch der Gebäude kann es je nach Witterung zu Staubentwicklungen kommen, welche durch einen Wassersprühnebel gedämpft werden können, damit das Umfeld davon nicht betroffen wird. 
  • Zunächst werden eine Sanierungsuntersuchung und –planung durchgeführt sowie ein Rückbaukonzept für die abzubrechenden Gebäude erstellt, wobei noch ergänzende Standortuntersuchungen erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise Rammkernsondierungen, die Errichtung von Grundwasserpegeln, Probebohrungen, Probeschürfungen oder Untersuchungen der Gebäudesubstanz. Wenn die Maßnahmen zur Altlastensanierung durchgeführt werden, wird es im Rahmen der gesetzlich erlaubten Zeiten zu Abbruch- und Bodenaushubarbeiten mit entsprechenden Geräten (Bagger) kommen sowie einem zeitlich begrenztem, erhöhten Aufkommen von An- und Abfahrten von Lastwagen für die Entsorgung. 
  • Während der Phase der Herrichtung der Ver- und Entsorgungsleitungen sowie der Erschließungstrasse geht es im Rahmen der gesetzlich erlaubten Zeiten vor allem um Bauaktivitäten. 
  • Während der Phase der Bebauung der vermarkteten Grundstücke wird es, im Rahmen der gesetzlich erlaubten Zeiten, zu vermehrten Bauaktivitäten auf den betreffenden Grundstücken kommen. 

Insgesamt ist bei einem Projekt dieser Größenordnung zeitweise mit erhöhtem Verkehrs- und Lärmaufkommen zu rechnen.

Über welche Erfahrung verfügt die Wirtschaftsförderung im Umgang mit so großen Projekten?

Die kommunale Wirtschaftsförderung hat in den vergangenen Jahren/Jahrzehnten bereits mehrfach Großprojekte umgesetzt. Beispielhaft dafür sind die Reaktivierung der „Gewerbebrache Monhofer Feld“ (95.000 qm) oder das „Projekt Mühlenstrasse“(48.000 qm). Auch hier hat die Wirtschaftsförderung für die Stadt Solingen die Reaktivierung mit allen erforderlichen Maßnahmen erfolgreich umgesetzt. Dazu zählte - in enger Kooperation mit dem Stadtdienst Natur und Umwelt - auch der Umgang mit der Altlastenproblematik.

Welche Ziele verfolgen Sie mit der Reaktivierung des ehemaligen Rasspe-Areals?

Unternehmen brauchen entsprechende Gewerbeflächen für Ihre Entwicklung. Solingen verfolgt seit Mitte der 80er Jahre das Ziel, möglichst auch ehemals bereits gewerblich genutzte Flächen wieder für eine erneute gewerbliche Nutzung nutzbar zu machen. Damit kann teilweise die Entwicklung von Gewerbeflächen auf der sogenannten „grünen Wiese“ vermieden werden, wenn auch nicht gänzlich. Das Gelände "Stöcken 17" kann aber, bedingt durch seine überdurchschnittliche Größe, ebenfalls einen bedeutenden Beitrag für die oben genannte Zielerreichung leisten. 

Welche Aufgaben übernimmt die Wirtschaftsförderung in diesem Zusammenhang?

Die Wirtschaftsförderung hat als Eigentümerin die Aufgabe, das Gesamtprojekt federführend umzusetzen und das Gelände künftig wieder für eine gewerbliche Nutzung nutzbar zu machen. Dafür sind die vorhandenen Altlasten zu sanieren und alle nicht mehr nutzbaren Gebäude abzureißen. Diese Arbeiten wird der AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung als Maßnahmenträger durchführen. Darüber hinaus müssen für die Nutzung des Geländes neue Ver- und Entsorgungsleitungen für Strom, Gas, Wasser und Abwasser errichtet werden. Auch eine Erschließungsstraße muss in dem Gelände gebaut werden. Parallel und im Anschluss daran erfolgt der Verkauf einzelner Flächen an Unternehmen. Die Käufer sind dann für die weitere Bebauung der gekauften Parzellen verantwortlich. 

Wie sehen die weiteren Schritte bei der Baurechtsschaffung aus? Wird es einen Bebauungsplan geben?

Ja, es wird einen Bebauungsplan geben. Der Rat der Stadt Solingen hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan D 521 "Stöcken/Peter-Rasspe-Straße" am 18. Juni 2015 gefasst

Was wird die Reaktivierung der Industriebrache kosten?

 

 

Ein Standort wie Stöcken 17 ist für die Stadt eine einmalige Chance. Deshalb behält  sich die Stadt Solingen gemeinsam mit der Solinger Wirtschaftsförderung alle Optionen für eine richtungsweisende Entwicklung des Geländes vor. Konzentriert werden wir die "richtige" Strategie entwickeln, um allen innovativen Richtungen eine Möglichkeit zu geben. Wir legen insbesondere großen Wert darauf, dass dieser Standort den Anforderungen auch hochinnovativer Unternehmen an ausreichender Dateninfrastruktur genügen wird. Bei künftigen Veräußerungen von Grundstücksgrößen gehen wir zurzeit von durchschnittlich rund 5.000 qm aus. So ergibt sich die Zahl von zwölf Unternehmen. Dies ist allerdings nur ein mögliches Szenario. Bei Bedarf können auch mehrere Grundstückteile als eine zusammenhängende Fläche erworben werden. Auch kleinteiligere Grundstücke sind möglich. Damit kann sich auch eine andere Zahl an Unternehmensansiedlungen ergeben.

 

Ab sofort steht die Wirtschaftsförderung Solingen für alle interessierten Investoren und Unternehmen für Gespräche zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Vermarktung/Ansiedlung

Welche Nutzungen sind auf dem Gelände "Stöcken 17" erlaubt, welche nicht?

Generell gehen wir von einer gewerblichen Nutzung aus. Einzelne erste Kriterien sind beim Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes (vgl. hier PDF Download 2) bereits genannt worden. Weitere Differenzierungen werden sich aus den im Verfahren noch vorzulegenden Untersuchungen, z.B. zu Schallschutz in Bezug zu den umliegenden Wohngebäuden usw., ergeben.

Welcher Vermarktungsstrategie für das Gelände "Stöcken 17" folgen Sie?

Mit dieser einmaligen Chance, einen derartigen Standort zu entwickeln, wollen wir uns gemeinsam mit der Stadt Solingen alle Optionen für eine richtungsweisende Entwicklung des Geländes vorbehalten. In Ruhe werden wir die "richtige" Strategie entwickeln, um allen innovativen Richtungen eine Möglichkeit zu geben. Wir legen insbesondere großen Wert darauf, dass dieser Standort den Anforderungen auch hochinnovativer Unternehmen an ausreichender Dateninfrastruktur genügen wird.

In der Presse war zu lesen, dass zirka 12 Unternehmen auf dem Areal ihren Platz finden. Trifft das zu?

Wenn man von Veräußerungen von Grundstücksgrößen von durchschnittlich rund 5.000 qm ausgeht, ergibt sich die Zahl von möglichen 12 Unternehmen, die am Standort angesiedelt werden können. Dies ist allerdings nur ein mögliches rechnerisches Szenario. Je nach Bedarf, Entwicklung und Nachfrage, kann es zu weniger oder auch mehr Grundstücksteilen kommen. Nicht die Anzahl der Unternehmen ist für uns entscheidend, sondern die Qualität.

Abbruch und Altlasten

Was ist mit "vorhandenen Altlasten" gemeint und warum müssen diese entfernt werden?

Altlasten sind

  • stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen), und
  • Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.

Von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen können über die Austragungspfade Boden, Luft und Grundwasser Gefährdungen für die Umwelt und insbesondere auch für die Menschen ausgehen. Um dies zu verhindern, müssen Sanierungsmaßnahmen getroffen werden. Dies kann zum Beispiel durch einen Bodenaustausch, eine Einkapselung, eine Grundwassersanierung etc. erfolgen. Grundsätzlich stehen hierzu verschiedene Verfahren zur Verfügung. Im Rahmen einer Sanierungsuntersuchung wird das für den Standort geeignetste Verfahren ermittelt. Nach einer Sanierung können diese Grundstücke einer neuen Nutzung zugeführt werden.

Es liegen doch bereits Gutachten zum Thema „Altlasten“ vor. Warum sind neue Gutachten nötig?

Auch wenn schon Gutachten aus den letzten 15 Jahren vorliegen, müssen die aktuellen Sachverhalte durch eine Sanierungsuntersuchung umfassend festgestellt und das geeignetste Sanierungsverfahren ermittelt werden. Im Rahmen der darauf aufbauenden Sanierungsplanung muss beschrieben werden, wie die Sanierung des Standortes konkret erfolgen kann. Diese Planung wird der Unteren Bodenschutzbehörde im Stadtdienst Natur und Umwelt zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.

Gehen von den vorhandenen Altlasten akute Gefahren für die Umwelt bzw. konkret für die Bewohner in der Nachbarschaft aus?

Eine akute Gefährdung für die Bewohnerinnen und Bewohner in der Nachbarschaft ist nicht erkennbar. Ansonsten hätte die zuständige Untere Bodenschutzbehörde der Stadt Solingen auch beispielsweise im Wege der Ersatzvornahme tätig werden beziehungsweise Sofortmaßnahmen durchführen müssen. 

Wie gehen Sie bei der Sanierung der Altlasten vor? Welche Fachkompetenz begleitet Sie dabei?

Die Altlastensanierung wird der AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung übernehmen. Der AAV wird als Maßnahmenträger insbesondere die Sanierungsuntersuchung und –planung durchführen, ein Rückbaukonzept für den Gebäudeabriss erstellen und die Sanierung der Altlasten planen und umsetzen. Dazu hat die Stadt Solingen mit dem AAV einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abgeschlossen. Die Arbeiten erfolgen in enger Abstimmung mit der Stadt Solingen, unter anderem mit dem Stadtdienst Natur und Umwelt, und den weiteren zuständigen Behörden.

Übernimmt der AAV auch die Ausführung der Arbeiten?

Nein. Der AAV wird eine europaweite Ausschreibung für die Vergabe der gutachterlichen Leistungen für die Sanierungsuntersuchung, -planung, Erstellung eines Rückbaukonzeptes und Ausführungsplanung etc. durchführen und mit diesen Leistungen ein sachverständiges Gutachterbüro beauftragen. Der Gebäuderückbau und die Sanierung des Grundstücks werden öffentlich ausgeschrieben und an qualifizierte Fachunternehmen übertragen. Das ist bei Projekten dieser Größenordnung üblich. 

Wann beginnt die Sanierungsuntersuchung?

Etwa Mitte 2016 wird mit der Sanierungsuntersuchung und -planung sowie mit der Erstellung des Rückbaukonzeptes begonnen werden können. Diese Arbeiten sollen dann bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Erst danach kann mit den Abriss-, Rückbau- und Sanierungsarbeiten begonnen werden. 

Welche Zeiträume werden dafür benötigt?

Unmittelbar nach Vertragsabschluss wird die Sanierungsuntersuchung durchgeführt und die Sanierungsplanung in Abstimmung mit der Umweltbehörde erstellt. Danach könnten voraussichtlich die Ausschreibungen für die notwendigen Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt und Anfang 2018 mit diesen Arbeiten begonnen werden. Diese werden unter fachgutachterlicher Aufsicht durchgeführt. Voraussichtlich Anfang 2019 können die Rückbau- und Sanierungsarbeiten abgeschlossen sein, so dass danach mit den Erschließungsmaßnahmen begonnen werden könnte, so dass wir im Jahr 2019 in die Vermarktung einsteigen können.

Anwohner

Informieren Sie auch Anwohner und die interessierte Öffentlichkeit?

Ja. Unter anderem durch diese Homepage mit allen Themen, Informationen sowie Frage- und Antwortmöglichkeiten rund um Stöcken 17. Darüber hinaus hat die Wirtschaftsförderung ein Projektbüro vor Ort eingerichtet. Jeden ersten Dienstag im Monat können von 16.00 bis 17.30 Uhr alle Fragen und Anliegen persönlich besprochen werden. Weitere Informationen erhalten alle Bürgerinnen und Bürger durch unsere Homepage sowie durch unserem Newsletter, der hier abonniert werden kann.

Wie werden Anwohner über die aktuellen Entwicklungen informiert bzw. womit müssen Anwohner während der Baumaßnahmen rechnen?

Generell haben wir das Ziel, dass sich Belastungen für die Anwohner rund um die Entwicklung von "Stöcken 17" in erträglichen Grenzen halten werden. Damit die Anwohner stets aktuell über die anstehenden Maßnahmen informiert sind, haben wir die Internetseite www.Stöcken17.de eingerichtet. Hier können sich alle Anwohner über die anstehenden Arbeiten informieren oder über den Newsletter (nach der Registrierung) auch durch die Wirtschaftsförderung aktiv informiert werden. Darüber hinaus wird durch die Wirtschaftsförderung ein Projektbüro vor Ort eingerichtet. Jeden ersten Dienstag im Monat können von 16.00 bis 17.30 Uhr alle Fragen und Anliegen persönlich besprochen werden. Jederzeit können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen an unsere Mitarbeiter wenden. Sie stehen für Fragen aller Art zur Verfügung.

 

 

 

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