"Stadtplanerisches Ziel ist es, für das Areal planungsrechtliche Voraussetzungen und Vorgaben zur Revitalisierung und Arrondierung im Sinne einer geordneten gewerblichen Nutzung zu schaffen. Mit Ratsbeschluss vom 18.06.2015 wurde daher der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes D 521 gemäß § 2 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) für das Gebiet Stöcken/Peter-Rasspe-Straße angeordnet. Im Rahmen der weiteren Aufstellung des Bebauungsplanes werden nach dem Baugesetzbuch Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligungen durchgeführt."