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Denkmalschutz


Das ehemalige Verwaltungsgebäude steht seit 2014 aufgrund einer Entscheidung des Rates der Stadt Solingen unter Denkmalschutz. Dabei stehen der Substanzerhalt und die Wahrung des Gebäudecharakters im Vordergrund. Denkmalschutz dient unter anderem dem Schutz von kulturhistorisch relevanten Gebäuden. Dadurch sollen die Denkmale erhalten und ein lebendiges Bild der Baukunst und der Lebensweise vermitteln. Mit der Eintragung in die Denkmalliste ist keineswegs die Unveränderbarkeit eines Denkmales festgeschrieben. Lediglich wird das besondere öffentliche Interesse auch bei beabsichtigten Maßnahmen und die Auseinandersetzung mit diesen Interessen festgestellt.