Genehmigungsinstanz für die Untersuchung von Altlast-Standorten ist die Untere Bodenschutzbehörde im Stadtdienst Natur und Umwelt der Stadt Solingen. Für die Untersuchung von Altlast-Standorten ist ein mehrstufiges Verfahren vorgeschrieben. Dies beginnt mit einer orientierenden Gefährdungsabschätzung und endet mit der eigentlichen Sanierung, die in einem Sanierungsplan beschrieben ist. Die vorhandenen Untersuchungen müssen auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Anforderungen ergänzt bzw. für die Sanierungsplanung erstmals erarbeitet werden. Diese Untersuchungsschritte werden der Unteren Bodenschutzbehörde im Stadtdienst Natur und Umwelt zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.